
Verbeamtung Polizei 2026: Voraussetzungen, Probezeit & Einstellung
Was braucht man um Polizist zu werden? Alle Voraussetzungen für die Verbeamtung bei der Polizei – Altersgrenze, Gesundheitsanforderungen, Ausbildung und Probezeit im Überblick.
Wer bei der Polizei arbeiten möchte, wird nicht sofort und nicht automatisch verbeamtet. Der Weg führt über mehrere Stationen: erst die Bewerbung und das Auswahlverfahren, dann die Ausbildung oder das Studium, anschließend die Probezeit als Beamter auf Probe – und erst am Ende steht die Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit. Dieser Ablauf ist bundesweit ähnlich, im Detail aber Ländersache: Jedes Bundesland regelt Altersgrenzen, Gesundheitsanforderungen und die genaue Dauer der Probezeit über eigene Laufbahn- und Beamtengesetze. Wer sich bewirbt, sollte deshalb nicht nur die allgemeinen Grundvoraussetzungen kennen, sondern auch, was speziell in seinem Bundesland gilt.
Die Verbeamtung selbst ist kein reiner Formalakt, sondern ein rechtlicher Statuswechsel mit erheblichen Folgen: Erst mit der Ernennung auf Lebenszeit gilt der volle beamtenrechtliche Kündigungsschutz, und die Pensionsanwartschaft ist dauerhaft gesichert. Beihilfe oder freie Heilfürsorge greifen dagegen – je nach Bundesland – häufig schon ab der Einstellung. Wer die Probezeit dagegen nicht besteht, verliert den Beamtenstatus vollständig und steht ohne die sonst üblichen Absicherungen da. Deshalb lohnt es sich, den gesamten Weg von der Einstellung bis zur Lebenszeitverbeamtung zu verstehen – nicht nur die Bewerbungsphase.
Grundvoraussetzungen für die Verbeamtung als Polizist
Die Einstellungsvoraussetzungen unterscheiden sich je nach Bundesland, aber folgende Grundvoraussetzungen gelten überall:
- Deutsche Staatsangehörigkeit oder EU-Bürgerschaft (Ausnahmen möglich)
- Altersgrenze: In den meisten Bundesländern 16–34 Jahre bei Einstellung (variiert)
- Schulabschluss: Mittlerer Dienst: Realschulabschluss; Gehobener Dienst: (Fach-)Abitur
- Körperliche Eignung: Bestandene Sportprüfung und polizeiärztliche Untersuchung
- Charakterliche Eignung: Polizeiliches Führungszeugnis ohne Einträge
- Verfassungstreue: Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung
- Sehvermögen: Bestimmte Mindestanforderungen je nach Bundesland
Diese Liste ist der gemeinsame Nenner aller 16 Bundesländer und der Bundespolizei. Die konkrete Ausprägung – etwa die genaue Mindestgröße, zulässige Tätowierungen oder der Ablauf der Gesundheitsprüfung – ist eine Frage des jeweiligen Landesrechts. Eine vollständige, nach Bundesland sortierte Übersicht der Voraussetzungen findest du in der Checkliste zu den Einstellungsvoraussetzungen.
Ausbildung: Mittlerer vs. Gehobener Dienst
Die Laufbahn, in die eingestellt wird, bestimmt sowohl die Ausbildungsdauer als auch die Besoldungsgruppe beim Einstieg. Der mittlere Dienst startet mit einer klassischen dualen Ausbildung, der gehobene Dienst mit einem Bachelorstudium an einer Polizeihochschule oder -fachhochschule. Wer bereits im Dienst ist, kann über den Aufstieg später auch den höheren Dienst erreichen. Die folgende Tabelle zeigt Dauer und Einstiegsbesoldung der drei Laufbahnen im Überblick:
| Laufbahn | Ausbildung/Studium | Dauer | Einstieg |
|---|---|---|---|
| Mittlerer Dienst | Ausbildung (duales System) | 2,5 – 3 Jahre | A7 |
| Gehobener Dienst | Bachelorstudium (FH Polizei) | 3 Jahre | A9/A10 |
| Höherer Dienst | Aufstieg / Masterabschluss | 2 Jahre | A13 |
So liest du die Tabelle: Die Spalte „Einstieg“ nennt die Besoldungsgruppe, mit der die jeweilige Laufbahn nach bestandener Ausbildung bzw. bestandenem Studium beginnt – nicht das, was während der Ausbildungszeit selbst gezahlt wird (dort gilt meist ein separater Anwärtergrundbetrag). Der höhere Dienst ist in der Praxis kein klassischer Direkteinstieg, sondern wird überwiegend über den Aufstieg aus dem gehobenen Dienst oder ein Masterstudium erreicht. Wie sich das Grundgehalt in den einzelnen Besoldungsgruppen mit den Dienstjahren weiterentwickelt, zeigen die Besoldungstabellen nach Bundesland im Detail.
Die Probezeit: Wann wird man auf Lebenszeit verbeamtet?
Nach der bestandenen Ausbildung bzw. dem Studium beginnt die Probezeit als Polizeibeamter auf Probe. In dieser Zeit wird geprüft, ob die Person für den Polizeivollzugsdienst geeignet ist. Die Probezeit beträgt in den meisten Bundesländern:
- Mittlerer Dienst: 2 Jahre Probezeit
- Gehobener Dienst: 3 Jahre Probezeit
Nach erfolgreicher Probezeit erfolgt die Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit – dann gilt der volle Kündigungsschutz und alle Beamtenvorteile.
Rechenbeispiel: Vom Ausbildungsende bis zur Lebenszeitverbeamtung
Ein Beispiel für den gehobenen Dienst in Nordrhein-Westfalen verdeutlicht den zeitlichen und finanziellen Ablauf – NRW stellt neue Bewerber wegen der zweigeteilten Laufbahn ausschließlich in den gehobenen Dienst ein: Eine Bewerberin beginnt mit 18 Jahren das dreijährige Bachelorstudium als Kommissaranwärterin. Nach bestandener Laufbahnprüfung wird sie als Beamtin auf Probe in die Besoldungsgruppe A9 übernommen. Laut der Besoldungstabelle Polizei NRW liegt die dortige Eingangsstufe für A9 (Erfahrungsstufe 3, da die Stufen 1–2 in NRW seit 2022 nicht mehr besetzt werden) bei ca. 3.438,22 Euro Grundgehalt brutto monatlich – ohne Zulagen wie Polizei- oder Schichtzulage. Die Probezeit im gehobenen Dienst beträgt in der Regel 3 Jahre. Besteht die Beamtin diese Zeit ohne Beanstandungen, erfolgt im Anschluss die Ernennung zur Beamtin auf Lebenszeit – ab diesem Zeitpunkt gilt der volle beamtenrechtliche Kündigungsschutz. Rechnet man Studium (3 Jahre) und Probezeit (3 Jahre) zusammen, vergehen von der Einstellung bis zur Lebenszeitverbeamtung in diesem Beispiel ca. 6 Jahre. Die genauen Werte – insbesondere die Zulagenhöhe und der Zeitpunkt des nächsten Stufenaufstiegs – unterscheiden sich je nach Bundesland und lassen sich im Gehaltsrechner individuell nachrechnen.
Gesundheitsanforderungen: Was prüft der Polizeiarzt?
Die polizeiärztliche Untersuchung ist eine der häufigsten Hürden bei der Einstellung. Geprüft werden:
- Sehvermögen (oft Mindestvisus ohne/mit Korrektur vorgeschrieben)
- Körpergröße (in einigen BL: mind. 163–165 cm)
- BMI und allgemeine körperliche Fitness
- Hörfähigkeit
- Chronische Erkrankungen und psychische Gesundheit
- Tätowierungen (je nach Bundesland unterschiedliche Regelungen)
Ein durchgefallener Sehtest oder ein unzureichender Fitnesswert führt in der Regel nicht sofort zur endgültigen Ablehnung – oft ist eine Nachuntersuchung oder ein zweiter Versuch beim Sporttest möglich. Wichtig ist, sich vor der Bewerbung über die im jeweiligen Bundesland geltenden Mindestwerte zu informieren, statt sich auf pauschale bundesweite Angaben zu verlassen – diese variieren teils erheblich.
Unterschiede zwischen den Bundesländern
Die genauen Voraussetzungen variieren je nach Bundesland erheblich. Besonders bei Altersgrenze, Körpergröße, Tätowierungsregelungen und Sporttest gibt es deutliche Unterschiede. Auch bei der Frage, ob im Krankheitsfall freie Heilfürsorge oder Beihilfe gilt, unterscheiden sich die Bundesländer für Polizeivollzugsbeamte teils deutlich – hier lohnt sich ein früher Blick in die jeweiligen Landesregelungen, da das direkte Auswirkungen auf die private Krankenversicherung während und nach der Probezeit hat. Es lohnt sich, die genauen Anforderungen des jeweiligen Bundeslandes direkt beim Landespolizeiamt zu erfragen oder auf den offiziellen Bewerbungsseiten zu prüfen.
Häufige Fragen zur Verbeamtung bei der Polizei
Bis zu welchem Alter kann man Polizist werden?
Die Altersgrenze liegt je nach Bundesland zwischen 30 und 40 Jahren. NRW nimmt bis 40 Jahre an, Bayern bis 34 Jahre. Für den mittleren Dienst ist man oft schon ab 16 Jahren einstellbar.
Kann man mit Brille Polizist werden?
Ja, in den meisten Bundesländern ist das möglich – vorausgesetzt die Sehschärfe liegt nach Korrektur im Normbereich. Die genauen Anforderungen (z. B. maximale Dioptrien-Zahl) variieren je nach Bundesland.
Was passiert wenn man in der Probezeit entlassen wird?
Beamte auf Probe können ohne Angabe von Gründen entlassen werden. Man verliert dann alle Beamtenvorteile. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung schützt in dieser Phase gegen finanzielle Einbußen.
Wie lange dauert es von der Einstellung bis zur Verbeamtung auf Lebenszeit?
Rechnet man Ausbildung bzw. Studium und Probezeit zusammen, vergehen im mittleren Dienst meist ca. 4,5 bis 5 Jahre, im gehobenen Dienst ca. 6 Jahre – jeweils vorausgesetzt, die Probezeit wird ohne Beanstandungen durchlaufen. Die genaue Dauer hängt vom Bundesland ab.
Kann man während der Probezeit bereits Beamter auf Lebenszeit werden?
Nein. Der Status „Beamter auf Lebenszeit“ wird erst nach erfolgreichem Abschluss der gesamten Probezeit verliehen. Vorher besteht der Status „Beamter auf Probe“, der mit deutlich weniger Kündigungsschutz verbunden ist.
Gilt für Polizeibeamte während der Probezeit schon Beihilfe oder Heilfürsorge?
Das hängt vom Bundesland ab: In einigen Ländern gilt für Polizeivollzugsbeamte bereits ab der Einstellung freie Heilfürsorge, in anderen Beihilfe in Kombination mit einer privaten Restkostenversicherung. Am besten frühzeitig beim zuständigen Dienstherrn erfragen, welche Regelung greift.
Weiterführende Informationen
Laufbahn & Karriere Polizei | Gehalt & Besoldung | Dienstunfähigkeit & Absicherung | Vergleich nach Bundesland
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