Besoldungstabelle Polizei Berlin 2026: A7 bis A13 im Überblick

Besoldungstabelle Polizei Berlin

Grundgehalt A7 bis A13, Polizeizulage und Hauptstadtzulage – Stand 1. Januar 2026

Wie viel verdient man bei der Polizei Berlin? Diese Seite zeigt die aktuelle Besoldungstabelle für den Polizeivollzugsdienst in Berlin von der Eingangsstufe bis zum Spitzenamt. Die Besoldung richtet sich nach dem Landesbesoldungsgesetz Berlin (LBesG BE) und hängt von zwei Faktoren ab: der Besoldungsgruppe (dem Amt bzw. Dienstgrad) und der Erfahrungsstufe, die mit der Dienstzeit steigt. Dazu kommen für Berliner Polizistinnen und Polizisten zwei besondere Zulagen.

Besoldung der Polizei in Berlin

Berlin bildet neue Polizeikräfte heute überwiegend im gehobenen Dienst aus. Das Eingangsamt ist die Besoldungsgruppe A 9 (Polizeikommissarin bzw. Polizeikommissar). Mit weiterer Verwendung und Beförderung folgen A 10 (Oberkommissar/in), A 11 und A 12 (Hauptkommissar/in) sowie A 13 im Spitzenamt des gehobenen bzw. Eingangsamt des höheren Dienstes. Die Gruppen A 7 und A 8 stammen aus dem klassischen mittleren Dienst, der in Berlin ausläuft, sind für die Einordnung der Tabelle aber weiterhin relevant.

Innerhalb jeder Besoldungsgruppe gibt es acht Erfahrungsstufen. Man startet in Stufe 1 und steigt in festen Abständen auf, zunächst alle zwei Jahre, später in größeren Schritten. Das erklärt, warum zwei Personen im gleichen Dienstgrad unterschiedlich viel verdienen können: Wer länger dabei ist, steht meist in einer höheren Stufe. Zum 1. Februar 2025 wurden die Grundgehaltssätze um 5,9 Prozent angehoben, zum 1. Januar 2026 um weitere 0,4 Prozent.

Besoldungstabelle A7 bis A13 (Stand 1. Januar 2026)

Die folgende Tabelle zeigt das monatliche Grundgehalt (Bruttobeträge, ohne Zulagen) für die Besoldungsgruppen A 7 bis A 13 in allen acht Erfahrungsstufen:

Gruppe Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 Stufe 7 Stufe 8
A 7 2.909,92 € 2.981,79 € 3.071,86 € 3.235,50 € 3.335,26 € 3.419,60 € 3.486,14 € 3.605,25 €
A 8 3.060,89 € 3.249,28 € 3.368,44 € 3.487,56 € 3.663,47 € 3.759,10 € 3.831,88 € 3.901,80 €
A 9 3.229,75 € 3.330,93 € 3.487,56 € 3.666,34 € 3.797,61 € 3.960,30 € 4.055,52 € 4.147,75 €
A 10 3.443,32 € 3.577,64 € 3.797,61 € 4.020,41 € 4.182,92 € 4.345,45 € 4.494,81 € 4.617,80 €
A 11 3.903,22 € 4.112,60 € 4.324,93 € 4.538,71 € 4.679,29 € 4.831,58 € 5.013,13 € 5.124,41 €
A 12 4.172,65 € 4.570,91 € 4.679,29 € 4.969,22 € 5.102,44 € 5.361,61 € 5.461,18 € 5.641,30 €
A 13 4.875,48 € 5.111,25 € 5.346,97 € 5.584,17 € 5.806,74 € 5.912,17 € 6.134,73 € 6.251,85 €

Stand: 1. Januar 2026. Alle Angaben ohne Gewähr – maßgeblich ist die amtliche Besoldungstabelle des Landes Berlin (Landesbesoldungsgesetz Berlin, LBesG BE). Quelle: dbb Besoldungstabelle Berlin, Werte gerundet auf Cent.

Polizeizulage & Netto

Zum Grundgehalt kommen bei der Berliner Polizei zwei wichtige Zulagen. Die Polizeizulage (Stellenzulage für den Vollzugsdienst) beträgt im vollen Satz rund 170,78 € monatlich (ca.); in den ersten Dienstjahren wird sie reduziert gezahlt (rund 85 €). Sie ist mittlerweile ruhegehaltfähig. Hinzu kommt die Hauptstadtzulage von rund 150 € monatlich für alle Landesbeamten bis Besoldungsgruppe A 13. Wer Kinder hat oder verheiratet ist, erhält zusätzlich den Familienzuschlag.

Vom Brutto bleibt bei Beamtinnen und Beamten vergleichsweise viel übrig, weil keine Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und gesetzlichen Krankenversicherung anfallen. Dafür müssen eine private Krankenversicherung (mit Beihilfe des Landes) und die Lohnsteuer selbst getragen werden. Das Netto hängt daher stark von Steuerklasse, Familienstand und Krankenversicherung ab – pauschale Netto-Zahlen sind mit Vorsicht zu genießen.

Praxisbeispiel: Polizeikommissarin im Eingangsamt

Eine Polizeikommissarin (A 9, Stufe 1) verdient in Berlin ein Grundgehalt von rund 3.229,75 € brutto. Rechnet man die volle Polizeizulage (ca. 170,78 €) und die Hauptstadtzulage (ca. 150 €) hinzu, ergibt sich ein Bruttoeinkommen von etwa 3.550 € monatlich. Netto verbleiben davon – je nach Steuerklasse und privater Krankenversicherung – grob 2.600 bis 2.800 € (ca.). Mit jeder Erfahrungsstufe und jeder Beförderung steigt dieser Betrag: In der Endstufe von A 9 liegt allein das Grundgehalt bereits bei rund 4.148 €.

Weiterführende Themen

Häufige Fragen

Wie hoch ist das Einstiegsgehalt bei der Polizei Berlin?

Neue Polizistinnen und Polizisten steigen in Berlin in der Regel im gehobenen Dienst ein. Das Eingangsamt ist Besoldungsgruppe A 9, Stufe 1, mit rund 3.230 € Grundgehalt (Stand 1. Januar 2026). Hinzu kommen die Polizeizulage und die Berliner Hauptstadtzulage, sodass das Bruttoeinkommen spürbar höher liegt. Alle Werte ohne Gewähr – maßgeblich ist die amtliche Besoldungstabelle Berlins.

Was ist die Berliner Hauptstadtzulage?

Die Hauptstadtzulage ist eine Berliner Besonderheit: Landesbeamtinnen und -beamte bis einschließlich Besoldungsgruppe A 13 erhalten zusätzlich rund 150 € monatlich. Sie soll die hohen Lebenshaltungskosten in der Hauptstadt ausgleichen und wird zusätzlich zum Grundgehalt gezahlt.

Wie hoch ist die Polizeizulage in Berlin?

Die Polizeizulage (Stellenzulage für den Polizeivollzugsdienst) beträgt im vollen Satz rund 170,78 € monatlich (ca.). In den ersten Dienstjahren wird sie reduziert gezahlt (rund 85 €). Sie ist inzwischen ruhegehaltfähig, wirkt sich also später auf die Pension aus. Die genauen Beträge ergeben sich aus dem Landesbesoldungsgesetz Berlin.

Wann wurde die Besoldung in Berlin zuletzt erhöht?

Die Grundgehaltssätze in Berlin stiegen zum 1. Februar 2025 um 5,9 Prozent und zum 1. Januar 2026 um weitere 0,4 Prozent. Unabhängig davon steigt das Gehalt innerhalb einer Besoldungsgruppe automatisch mit den Erfahrungsstufen, die man mit zunehmender Dienstzeit erreicht.

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