Besoldungstabelle Polizei Bremen

Grundgehalt A7 bis A13, Polizeizulage und Netto-Beispiele – Stand Februar 2025, ohne Gewähr

Wie viel verdient die Polizei in Bremen? Das Gehalt von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten in der Freien Hansestadt Bremen ist keine frei verhandelbare Größe, sondern gesetzlich festgelegt. Es folgt dem Bremischen Besoldungsgesetz (BremBesG) und den daraus abgeleiteten Landestabellen. Ein Vorstellungsgespräch über das Gehalt gibt es also nicht – wer Amt und Erfahrungsstufe kennt, kann das Grundgehalt direkt in der Tabelle ablesen. Diese Seite fasst die wichtigsten Besoldungsgruppen von A7 bis A13 zusammen, erklärt die Polizeizulage, ordnet die Erfahrungsstufen ein und zeigt an einem Rechenbeispiel, was am Monatsende ungefähr übrig bleibt. Grundlage ist die amtliche Tabelle, die seit dem 1. Februar 2025 rechtlich gilt; tatsächlich zahlt Bremen derzeit unter Vorbehalt rund 0,15 % mehr (Einzelheiten im Kasten bei der Tabelle). Wer sich generell für den Berufsweg interessiert, findet unter Polizist werden in Bremen die Voraussetzungen und den Ablauf der Einstellung; eine individuelle Brutto-Netto-Schätzung liefert der Polizei-Gehaltsrechner.

Besoldung der Polizei in Bremen

Die Bremer Polizei wird nach der Besoldungsordnung A bezahlt. Das Grundgehalt hängt von zwei Faktoren ab: der Besoldungsgruppe (A7, A8, A9 und so weiter), die sich am Amt beziehungsweise Dienstgrad orientiert, und der Erfahrungsstufe, die mit den Dienstjahren steigt. Wer neu eingestellt wird, startet in einer niedrigen Stufe und rückt im festen Rhythmus auf – ganz ohne Beförderung.

Wie sich Grundgehalt, Zulagen und Netto bundesweit zusammensetzen, zeigt der Überblick Polizei Gehalt im Überblick.

Bremen setzt wie die meisten Länder zunehmend auf die zweigeteilte Laufbahn: Der Berufseinstieg erfolgt überwiegend im gehobenen Dienst mit dem Eingangsamt A9 über ein duales Studium, während dessen bereits Anwärterbezüge gezahlt werden. Der klassische mittlere Dienst (A7 bis A9) verliert an Bedeutung, bleibt für bestehende Dienstverhältnisse aber relevant. Zum Grundgehalt kommen amtsbezogene Zulagen – allen voran die Polizeizulage und eine bremische Sicherheitszulage. Im Ländervergleich liegt Bremen bei den Grundgehaltssätzen im Mittelfeld; die genauen Beträge weichen von Bund und anderen Bundesländern ab, weil jedes Land seit der Föderalismusreform eigene Tabellen beschließt. Wie groß die Unterschiede schon zwischen Nachbarländern sein können, zeigt der Blick auf die Besoldungstabelle in Niedersachsen.

Besoldungstabelle A7–A13 (Stand Februar 2025)

Die folgende Übersicht zeigt das monatliche Grundgehalt jeweils in der Eingangsstufe der Gruppe und in der höchsten Erfahrungsstufe (Endstufe). Zulagen sind darin noch nicht enthalten. Die zugeordneten Dienstgrade sind typische Beispiele – die konkrete Einstufung hängt vom Amt ab.

Worauf diese Tabelle beruht
Besoldungsordnung A Bremen (Anlage 1 BremBesG, Gesetz vom 18. September 2024), gültig ab 1. Februar 2025. Die Tabelle zeigt die rechtlich geltenden Beträge ab 01.02.2025; Bremen zahlt seit der Senatsentscheidung vom 07.10.2025 unter Vorbehalt rund 0,15 % mehr (3,80 statt 3,65 % ab 01.12.2024). Ein neues Besoldungsgesetz (Drs. 21/1996) ist in der Bürgerschaft, die Nachzahlung ist für November/Dezember 2026 angekündigt.

Was sich ändert
Hier steht eine rückwirkende Neuberechnung an. Der Senat hat am 4. August 2026 einen Gesetzentwurf beschlossen und ihn am 15. September 2026 als Drucksache 21/1996 in die Bürgerschaft eingebracht. Vorgesehen sind +2,5 Prozent rückwirkend zum 1. Januar 2024 zur Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 17. September 2025), +3,8 Prozent zum 1. Dezember 2024 (gesetzlich gelten bisher 3,65 Prozent ab Februar 2025) und die Übertragung des Tarifergebnisses vom 14. Februar 2026 mit +2,8 Prozent zum 1. April 2026, allerdings ohne den tariflichen Mindestbetrag von 100 Euro; weitere Schritte folgen zum 1. März 2027 (+2,0 Prozent) und 1. Januar 2028 (+1,0 Prozent). Beschlossen und verkündet ist das Gesetz noch nicht; die Bürgerschaft hat laut Terminplan am 11. November und am 9. Dezember 2026 weitere Sitzungen dazu angesetzt. Erst nach der Verkündung im Gesetzblatt stellen wir die Tabelle um.

Rechtsstand geprüft am 24. September 2026 · Quelle: Brem.GBl. 2024 Nr. 103, S. 763 (Anlage 1 BremBesG, gültig ab 1. Februar 2025) · Stand: September 2026. Maßgeblich ist stets die amtliche Besoldungstabelle des Dienstherrn.

Besoldungsgruppe Typischer Dienstgrad Grundgehalt Eingangsstufe Grundgehalt Endstufe
A7 Polizeimeister/-in 2.930,00 € 3.558,91 €
A8 Polizeiobermeister/-in 3.019,35 € 3.846,80 €
A9 Polizeikommissar/-in (Eingang geh. Dienst) 3.188,26 € 4.075,17 €
A10 Polizeioberkommissar/-in 3.401,48 € 4.538,37 €
A11 Polizeihauptkommissar/-in 3.853,40 € 5.003,54 €
A12 Polizeihauptkommissar/-in 4.288,51 € 5.492,51 €
A13 Erste/r Polizeihauptkommissar/-in 4.970,00 € 6.074,29 €

Stand: 1. Februar 2025, Beträge gerundet, ohne Gewähr – maßgeblich ist ausschließlich die amtliche Besoldungstabelle Bremens (BremBesG). Für 2026 ist eine weitere Besoldungsanpassung politisch in Vorbereitung, sodass die Werte steigen können. Quelle: Grundgehaltssätze Besoldungsordnung A Bremen, gültig ab 01.02.2025 (GdP Bremen / dbb).

So ist die Tabelle zu lesen

Die Spalte „Eingangsstufe“ zeigt das Grundgehalt zum Start in der jeweiligen Besoldungsgruppe, die Spalte „Endstufe“ den Betrag nach vielen Dienstjahren in derselben Gruppe. Dazwischen liegen mehrere Erfahrungsstufen, die Bremen im Rhythmus von zwei, drei oder vier Jahren automatisch durchläuft. Wichtig: Die Anzahl der Stufen ist nicht in jeder Gruppe gleich – A7 hat 9 Stufen, A8 bis A11 haben jeweils 10 Stufen, A12 hat 9 und A13 hat 8 Stufen. In A9 wächst das Grundgehalt so allein durch Stufenaufstieg von 3.188,26 € auf 4.075,17 € – ein Plus von fast 900 € monatlich, ganz ohne Beförderung. Beförderungen in eine höhere Besoldungsgruppe kommen als zweiter Hebel hinzu. Alle Beträge sind Brutto-Grundgehälter pro Monat: Zulagen, Familienzuschlag und die jährliche Sonderzahlung sind noch nicht eingerechnet, Steuern und Krankenversicherung noch nicht abgezogen.

Besoldungsanpassung 2026: aktueller Stand

Die abgebildete Tabelle vom 1. Februar 2025 ist die rechtlich geltende Besoldung in Bremen; ausgezahlt werden derzeit unter Vorbehalt rund 0,15 % mehr (3,80 statt 3,65 % ab 1. Dezember 2024). Für 2026 will das Land den Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst der Länder auf die Beamtinnen und Beamten übertragen – vorgesehen sind unter anderem +2,8 % ab April 2026 und weitere Schritte danach; den tariflichen Mindestbetrag von 100 € übernimmt der Entwurf allerdings nicht. Der Gesetzentwurf (Drs. 21/1996 vom 15. September 2026) liegt der Bürgerschaft vor, verabschiedet ist er noch nicht; die Nachzahlung ist für November/Dezember 2026 angekündigt. Bis zur Verkündung gelten die oben genannten Werte weiter. Manche Gehaltsportale zeigen bereits hochgerechnete 2026er-Tabellen – dabei handelt es sich um Prognosen, nicht um amtliche Beträge.

Polizeizulage & Netto

Vollzugsbeamtinnen und -beamte erhalten in Bremen eine Polizeizulage. Sie beträgt im ersten Jahr rund 63,69 € und ab dem zweiten Jahr im Vollzugsdienst rund 127,38 € monatlich. Hinzu kommt eine bremische Sicherheitszulage von ca. 191,73 € im Monat, die nicht jedes Bundesland in dieser Form kennt. Für Familien gibt es zusätzlich Familienzuschläge, deren Höhe von Ehe- oder Lebenspartnerschaft und Kinderzahl abhängt. Je nach Verwendung können weitere Beträge dazukommen, etwa für Dienst zu ungünstigen Zeiten im Schichtbetrieb. Wie die Polizeizulage bundesweit geregelt ist und wo die Länder abweichen, erklärt der Überblick zur Polizeizulage.

Vom Brutto zum Netto: Beamtinnen und Beamte zahlen keine Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Dafür fallen Lohnsteuer, gegebenenfalls Kirchensteuer sowie Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung an, wobei die Beihilfe einen Teil der Krankheitskosten übernimmt. Grob bleiben je nach Steuerklasse, Familienstand und Tarif rund 75 bis 85 % des Bruttogrundgehalts als Netto übrig – eine exakte Berechnung ist immer individuell. Welche Absicherung für Beamtinnen und Beamte sinnvoll ist und was PKV-Tarife typischerweise kosten, zeigt der Ratgeber zur Krankenversicherung für Polizisten.

Rechenbeispiel: Polizeikommissarin in Bremen

Eine Polizeikommissarin (Besoldungsgruppe A9, gehobener Dienst) startet mit einem Grundgehalt von 3.188,26 € in der Eingangsstufe. Nach mehr als zwei Jahren im Vollzugsdienst kommen die volle Polizeizulage und die Sicherheitszulage hinzu. Der Rechenweg:

3.188,26 € Grundgehalt A9, Eingangsstufe 2
+ 127,38 € Polizeizulage (ab dem zweiten Jahr im Vollzugsdienst)
+ 191,73 € bremische Sicherheitszulage
= 3.507,37 € brutto im Monat – noch ohne Familienzuschläge.

Netto verbleiben davon je nach Steuerklasse und PKV-Beitrag grob 2.600 bis 2.900 € (ca.). Mit den Dienstjahren steigt der Betrag automatisch: In A9, Stufe 6 liegt das Grundgehalt bereits bei 3.623,55 €, mit denselben Zulagen ergeben sich dann ca. 3.942,66 € brutto. Spätere Beförderungen (A10, A11 und höher) heben das Niveau zusätzlich – alle Werte Stand Februar 2025, ohne Gewähr.

Rechtsgrundlagen und Quellen

Die Grundgehaltssätze auf dieser Seite stammen aus dem Besoldungsgesetz des Dienstherrn beziehungsweise den Tabellen des zuständigen Landesamts; Vergleichsportale wurden nicht als Quelle verwendet. Rechtsstand geprüft: September 2026.


Warum diese Zahlen über die Dienstzeit hinaus zählen: Das Ruhegehalt bemisst sich nach den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen der letzten Jahre — die Tabelle oben ist damit auch die Grundlage der späteren Pension. Zulagen zählen dabei nur mit, soweit sie ausdrücklich ruhegehaltfähig sind. Wie sich daraus das Ruhegehalt errechnet, steht unter Pension für Polizeibeamte; was bei vorzeitigem Ausscheiden bleibt, unter Dienstunfähigkeit.

Häufige Fragen zur Besoldung der Polizei in Bremen

Wie viel verdient ein Polizist in Bremen?

Das Einstiegs-Grundgehalt liegt je nach Besoldungsgruppe zwischen rund 2.930 € (A7, mittlerer Dienst) und rund 3.188 € (A9, Eingangsamt gehobener Dienst) im Monat. Hinzu kommen die Polizei- und die Sicherheitszulage. Stand Februar 2025, ohne Gewähr.

Wie hoch ist die Polizeizulage in Bremen?

Die Polizeizulage beträgt im ersten Jahr des Vollzugsdienstes rund 63,69 € und ab dem zweiten Jahr rund 127,38 € monatlich. Zusätzlich gibt es eine bremische Sicherheitszulage von ca. 191,73 € im Monat.

Nach welchem Gesetz wird die Bremer Polizei besoldet?

Die Besoldung richtet sich nach dem Bremischen Besoldungsgesetz (BremBesG). Maßgeblich ist ausschließlich die jeweils aktuelle amtliche Besoldungstabelle des Landes Bremen.

Was verdient man in A13 bei der Bremer Polizei?

In der Besoldungsgruppe A13 (zum Beispiel Erste Polizeihauptkommissarin oder Erster Polizeihauptkommissar) liegt das Grundgehalt je nach Erfahrungsstufe zwischen rund 4.970 € und ca. 6.074 € monatlich. Stand Februar 2025, ohne Gewähr.

Wie viele Erfahrungsstufen gibt es in der Bremer Besoldung?

Die Zahl der Erfahrungsstufen unterscheidet sich je Besoldungsgruppe: A7 hat 9 Stufen, A8 bis A11 haben jeweils 10 Stufen, A12 hat 9 und A13 hat 8 Stufen. Der Aufstieg in die nächste Stufe erfolgt automatisch im Rhythmus von zwei, drei oder vier Jahren.

Steigt die Besoldung in Bremen 2026?

Voraussichtlich ja: Der Gesetzentwurf Drs. 21/1996 vom 15. September 2026 sieht unter anderem +2,8 % ab April 2026 vor, beschlossen ist er noch nicht. Bis zur Verkündung gilt rechtlich die Tabelle vom 1. Februar 2025; unter Vorbehalt zahlt Bremen seit der Senatsentscheidung vom 7. Oktober 2025 rund 0,15 % mehr. Die Nachzahlung ist für November/Dezember 2026 angekündigt.

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