Besoldungstabelle Polizei Bremen
Grundgehalt A7 bis A13, Polizeizulage und Netto-Beispiele – Stand Februar 2025, ohne Gewähr
Wie viel verdient die Polizei in Bremen? Das Gehalt von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten in der Freien Hansestadt Bremen ist keine frei verhandelbare Größe, sondern gesetzlich festgelegt. Es folgt dem Bremischen Besoldungsgesetz (BremBesG) und den daraus abgeleiteten Landestabellen. Diese Seite fasst die wichtigsten Besoldungsgruppen von A7 bis A13 zusammen, erklärt die Polizeizulage und zeigt an einem Beispiel, was am Monatsende ungefähr übrig bleibt.
Besoldung der Polizei in Bremen
Die Bremer Polizei wird nach der Besoldungsordnung A bezahlt. Das Grundgehalt hängt von zwei Faktoren ab: der Besoldungsgruppe (A7, A8, A9 und so weiter), die sich am Amt beziehungsweise Dienstgrad orientiert, und der Erfahrungsstufe, die mit den Dienstjahren steigt. Wer neu eingestellt wird, startet in einer niedrigen Stufe und rückt im festen Rhythmus auf – ganz ohne Beförderung.
Bremen setzt wie die meisten Länder zunehmend auf die zweigeteilte Laufbahn: Der Berufseinstieg erfolgt überwiegend im gehobenen Dienst mit dem Eingangsamt A9 über ein duales Studium, während dessen bereits Anwärterbezüge gezahlt werden. Der klassische mittlere Dienst (A7 bis A9) verliert an Bedeutung, bleibt für bestehende Dienstverhältnisse aber relevant. Zum Grundgehalt kommen amtsbezogene Zulagen – allen voran die Polizeizulage und eine bremische Sicherheitszulage. Im Ländervergleich liegt Bremen bei den Grundgehaltssätzen im Mittelfeld; die genauen Beträge weichen von Bund und anderen Bundesländern ab, weil jedes Land seit der Föderalismusreform eigene Tabellen beschließt.
Besoldungstabelle A7–A13 (Stand Februar 2025)
Die folgende Übersicht zeigt das monatliche Grundgehalt jeweils in der Eingangsstufe der Gruppe und in der höchsten Erfahrungsstufe (Endstufe). Zulagen sind darin noch nicht enthalten. Die zugeordneten Dienstgrade sind typische Beispiele – die konkrete Einstufung hängt vom Amt ab.
| Besoldungsgruppe | Typischer Dienstgrad | Grundgehalt Eingangsstufe | Grundgehalt Endstufe |
|---|---|---|---|
| A7 | Polizeimeister/-in | 2.930 € | ca. 3.496 € |
| A8 | Polizeiobermeister/-in | 3.019 € | ca. 3.847 € |
| A9 | Polizeikommissar/-in (Eingang geh. Dienst) | 3.188 € | ca. 4.075 € |
| A10 | Polizeioberkommissar/-in | 3.401 € | ca. 4.538 € |
| A11 | Polizeihauptkommissar/-in | 3.853 € | ca. 5.004 € |
| A12 | Polizeihauptkommissar/-in | 4.289 € | ca. 5.493 € |
| A13 | Erste/r Polizeihauptkommissar/-in | 4.970 € | ca. 6.074 € |
Stand: 1. Februar 2025, Beträge gerundet, ohne Gewähr – maßgeblich ist ausschließlich die amtliche Besoldungstabelle Bremens (BremBesG). Für 2026 ist eine weitere Besoldungsanpassung politisch in Vorbereitung, sodass die Werte steigen können. Quelle: Grundgehaltssätze Besoldungsordnung A Bremen, gültig ab 01.02.2025 (GdP Bremen / dbb).
Polizeizulage & Netto
Vollzugsbeamtinnen und -beamte erhalten in Bremen eine Polizeizulage. Sie beträgt im ersten Jahr rund 63,69 € und ab dem zweiten Jahr im Vollzugsdienst rund 127,38 € monatlich. Hinzu kommt eine bremische Sicherheitszulage von ca. 191,73 € im Monat, die nicht jedes Bundesland in dieser Form kennt. Für Familien gibt es zusätzlich Familienzuschläge, deren Höhe von Ehe- oder Lebenspartnerschaft und Kinderzahl abhängt.
Vom Brutto zum Netto: Beamtinnen und Beamte zahlen keine Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Dafür fallen Lohnsteuer, gegebenenfalls Kirchensteuer sowie Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung an, wobei die Beihilfe einen Teil der Krankheitskosten übernimmt. Grob bleiben je nach Steuerklasse, Familienstand und Tarif rund 75 bis 85 % des Bruttogrundgehalts als Netto übrig – eine exakte Berechnung ist immer individuell.
Praxisbeispiel: Polizeikommissarin in Bremen
Eine Polizeikommissarin (Besoldungsgruppe A9, gehobener Dienst) startet mit einem Grundgehalt von rund 3.188 € in der Eingangsstufe. Nach mehr als zwei Jahren Vollzugsdienst kommen die Polizeizulage (ca. 127 €) und die Sicherheitszulage (ca. 192 €) hinzu. Das ergibt ein Bruttomonatsgehalt von ca. 3.500 € – noch vor Steuern und ohne Familienzuschläge. Netto verbleiben davon je nach Steuerklasse und PKV-Beitrag grob 2.600 bis 2.900 € (ca.). Mit steigender Erfahrungsstufe und späteren Beförderungen (A10, A11 und höher) wächst der Betrag deutlich.
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Häufige Fragen
Wie viel verdient ein Polizist in Bremen?
Das Einstiegs-Grundgehalt liegt je nach Besoldungsgruppe zwischen rund 2.930 € (A7, mittlerer Dienst) und rund 3.188 € (A9, Eingangsamt gehobener Dienst) im Monat. Hinzu kommen die Polizei- und die Sicherheitszulage. Stand Februar 2025, ohne Gewähr.
Wie hoch ist die Polizeizulage in Bremen?
Die Polizeizulage beträgt im ersten Jahr des Vollzugsdienstes rund 63,69 € und ab dem zweiten Jahr rund 127,38 € monatlich. Zusätzlich gibt es eine bremische Sicherheitszulage von ca. 191,73 € im Monat.
Nach welchem Gesetz wird die Bremer Polizei besoldet?
Die Besoldung richtet sich nach dem Bremischen Besoldungsgesetz (BremBesG). Maßgeblich ist ausschließlich die jeweils aktuelle amtliche Besoldungstabelle des Landes Bremen.
Was verdient man in A13 bei der Bremer Polizei?
In der Besoldungsgruppe A13 (zum Beispiel Erste Polizeihauptkommissarin oder Erster Polizeihauptkommissar) liegt das Grundgehalt je nach Erfahrungsstufe zwischen rund 4.970 € und ca. 6.074 € monatlich. Stand Februar 2025, ohne Gewähr.
