Besoldungstabelle Polizei Hessen
Grundgehalt A7 bis A13, Polizeizulage und Netto – Stand 2025/2026 (ohne Gewähr)
Wer bei der Polizei in Hessen arbeitet, wird nach dem Hessischen Besoldungsgesetz (HBesG) bezahlt. Wie hoch das Gehalt ausfällt, hängt von der Besoldungsgruppe (dem Amt), der Erfahrungsstufe (den Dienstjahren) und Zulagen wie der Polizeizulage ab. Diese Seite gibt einen kompakten Überblick über die Besoldungstabelle Hessen von A 7 bis A 13, erklärt die Polizeizulage und zeigt an einem Praxisbeispiel, was am Monatsende ungefähr netto bleibt.
Besoldung der Polizei in Hessen
Hessen war bundesweit das erste Land, das für die Polizei ausschließlich die zweigeteilte Laufbahn eingeführt hat. Das bedeutet: Der Einstieg erfolgt nicht mehr im mittleren, sondern direkt im gehobenen Dienst. Nach dem dualen Studium an der Hessischen Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit (HdM Wiesbaden) starten Nachwuchskräfte als Polizeikommissar/-in (A 9). Es folgen typischerweise:
- Polizeikommissar/-in (PK) – Besoldungsgruppe A 9
- Polizeioberkommissar/-in (POK) – A 10
- Polizeihauptkommissar/-in (PHK) – A 11 und A 12
- Erste/-r Polizeihauptkommissar/-in (EPHK) – A 13
Die Besoldungsgruppen A 7 und A 8 stammen aus dem früheren mittleren Dienst, der in Hessen ausläuft – sie sind im HBesG aber weiterhin geführt und daher der Vollständigkeit halber in der folgenden Tabelle enthalten. Innerhalb jeder Besoldungsgruppe steigt das Grundgehalt mit den Erfahrungsstufen an; die Endstufe wird nach mehreren Dienstjahren erreicht.
Besoldungstabelle A7–A13
Die folgenden Werte zeigen das monatliche Grundgehalt (brutto) für ausgewählte Erfahrungsstufen – Stufe 1 (Einstieg), Stufe 4 (Mitte) und die Endstufe. Sie berücksichtigen die lineare Erhöhung um 5,5 % zum 1. Dezember 2025.
| Besoldungsgruppe | Stufe 1 | Stufe 4 | Endstufe |
|---|---|---|---|
| A 7 | 2.914,57 € | 3.171,84 € | 3.599,25 € |
| A 8 | 3.086,08 € | 3.427,73 € | 3.917,35 € |
| A 9 | 3.271,42 € | 3.646,25 € | 4.169,10 € |
| A 10 | 3.506,56 € | 4.008,63 € | 4.675,31 € |
| A 11 | 4.019,70 € | 4.593,70 € | 5.210,89 € |
| A 12 | 4.311,55 € | 5.005,87 € | 5.758,08 € |
| A 13 | 5.018,46 € | 5.706,75 € | 6.409,26 € |
Stand: 01.12.2025 – 30.06.2026, alle Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich ist ausschließlich die amtliche Besoldungstabelle Hessens nach dem Hessischen Besoldungsgesetz (HBesG). Quelle: HBesG / Regierungspräsidium Kassel – Bezügestelle. Die vollständige Tabelle enthält alle acht Erfahrungsstufen.
Polizeizulage & Netto
Zusätzlich zum Grundgehalt erhalten Vollzugsbeamtinnen und -beamte die Polizeizulage. Sie wurde in Hessen zum 1. Januar 2025 um rund 22 % auf 160 € pro Monat erhöht. Die Zahlung ist gestaffelt: nach einem Jahr Dienst gibt es zunächst 80 €, ab dem zweiten Dienstjahr die vollen 160 € – und zwar dauerhaft über das gesamte Berufsleben. Neben der Polizeizulage können weitere Bestandteile hinzukommen, etwa der Familienzuschlag für Verheiratete und Kinder oder Zuschläge für Dienst zu ungünstigen Zeiten (Nacht, Wochenende, Feiertag).
Wie viel netto übrig bleibt, lässt sich nicht pauschal sagen. Beamtinnen und Beamte zahlen keine Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und gesetzlichen Krankenversicherung, sind dafür aber privat kranken- und pflegeversichert (mit Beihilfe des Dienstherrn). Das Netto hängt daher stark von Steuerklasse, Kirchensteuer, Familienstand und dem individuellen PKV-Beitrag ab. Grob liegt das Netto oft bei etwa 70 bis 80 % des Bruttogrundgehalts – eine belastbare Zahl liefert nur eine individuelle Berechnung.
Praxisbeispiel
Eine Polizeikommissarin (A 9), ledig, in der ersten Erfahrungsstufe im zweiten Dienstjahr erhält (Stand 2025/2026, ohne Gewähr):
- Grundgehalt A 9 / Stufe 1: ca. 3.271 €
- Polizeizulage: 160 €
- Bruttobezüge gesamt: ca. 3.431 € pro Monat
Nach Abzug von Lohnsteuer sowie Beiträgen zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung verbleiben davon je nach individueller Situation ca. 2.500 bis 2.700 € netto. Mit steigender Erfahrungsstufe, Beförderungen (A 10, A 11 …) und dem Familienzuschlag erhöht sich der Betrag deutlich. Die genauen Werte hängen immer vom Einzelfall ab – maßgeblich bleibt die amtliche Besoldungstabelle des Landes Hessen.
Weiterführende Themen
- Polizei-Dienstgrade im Überblick – welche Amtsbezeichnung zu welcher Besoldungsgruppe gehört.
- A13-Gehalt bei der Polizei – was Erste Polizeihauptkommissare und der höhere Dienst verdienen.
Häufige Fragen
Wie hoch ist das Einstiegsgehalt bei der Polizei in Hessen?
Der Einstieg erfolgt in Hessen im gehobenen Dienst in der Besoldungsgruppe A 9. Das Grundgehalt liegt dort bei rund 3.271 € brutto in der ersten Erfahrungsstufe (Stand 01.12.2025). Hinzu kommt ab dem zweiten Dienstjahr die Polizeizulage von 160 € monatlich. Während des dualen Studiums werden zuvor Anwärterbezüge gezahlt.
Wie viel verdient ein Polizeikommissar (A 9) in Hessen?
Ein Polizeikommissar (PK) wird nach A 9 besoldet. Das Grundgehalt bewegt sich je nach Erfahrungsstufe zwischen ca. 3.271 € (Stufe 1) und ca. 4.169 € (Endstufe) brutto pro Monat, zuzüglich der Polizeizulage von 160 € (Stand 2025/2026, ohne Gewähr).
Wie hoch ist die Polizeizulage in Hessen 2025?
Die Polizeizulage in Hessen wurde zum 1. Januar 2025 um rund 22 Prozent auf 160 € pro Monat erhöht. Sie wird gestaffelt gezahlt: nach einem Jahr Dienst 80 € und ab dem zweiten Dienstjahr die vollen 160 € monatlich.
Gibt es bei der hessischen Polizei noch die Besoldungsgruppen A 7 und A 8?
Hessen war das erste Bundesland mit der ausschließlich zweigeteilten Laufbahn, der Einstieg erfolgt daher im gehobenen Dienst ab A 9. A 7 und A 8 stammen aus dem früheren mittleren Dienst, der ausläuft; im HBesG sind diese Gruppen aber weiterhin geführt.
