Besoldungstabelle Polizei Mecklenburg-Vorpommern 2026: A7 bis A13 im Überblick

Besoldungstabelle Polizei Mecklenburg-Vorpommern

Grundgehalt A7 bis A13, Polizeizulage und Nettoverdienst – Stand 1. Februar 2025 (LBesG M-V)

Wer sich für den Polizeidienst in Mecklenburg-Vorpommern interessiert oder bereits im Land Streife geht, möchte wissen, was am Monatsende auf dem Konto landet. Die Besoldung der Polizei in M-V folgt dem Landesbesoldungsgesetz (LBesG M-V) und setzt sich aus dem Grundgehalt der jeweiligen Besoldungsgruppe, der Polizeizulage sowie weiteren Zuschlägen zusammen. Dieser Überblick zeigt die aktuellen Werte für die Besoldungsgruppen A7 bis A13 und erklärt, wie sich das Gehalt zusammensetzt.

Besoldung der Polizei in Mecklenburg-Vorpommern

Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte in Mecklenburg-Vorpommern werden nach der Besoldungsordnung A vergütet. Entscheidend für die Höhe sind zwei Faktoren: die Besoldungsgruppe, die sich am Amt und an der Laufbahn orientiert, und die Erfahrungsstufe, die mit den Dienstjahren steigt. Der mittlere Polizeivollzugsdienst startet in der Regel in A7, der gehobene Dienst nach dem dualen Studium meist in A9. Über die Jahre folgen Beförderungen bis in den Bereich A11 bis A13, in Leitungsfunktionen auch darüber hinaus.

Zum 1. Februar 2025 wurden die Grundgehaltssätze in M-V im Rahmen des Tarifergebnisses der Länder um 5,5 Prozent angehoben. Zusätzlich zum Grundgehalt kommen amts- und tätigkeitsbezogene Zulagen, allen voran die Polizeizulage, sowie bei Familien der Familienzuschlag und für Wechselschichtdienst entsprechende Zeitzuschläge. Das reine Grundgehalt ist also nur der Ausgangspunkt der tatsächlichen Bezüge.

Besoldungstabelle A7–A13

Die folgende Tabelle zeigt das monatliche Grundgehalt (brutto) für die für die Polizei wichtigsten Besoldungsgruppen. Aus Platzgründen sind ausgewählte Erfahrungsstufen dargestellt; die Zwischenstufen liegen jeweils dazwischen. Die Endstufe entspricht bei A7 bis A12 der Stufe 10, bei A13 der Stufe 9.

Besoldungsgruppe Stufe 1 Stufe 3 Stufe 5 Stufe 8 Endstufe
A 7 2.893,21 € 2.989,81 € 3.134,06 € 3.367,10 € 3.489,79 €
A 8 3.046,15 € 3.176,31 € 3.367,04 € 3.623,83 € 3.770,56 €
A 9 3.215,82 € 3.348,99 € 3.552,83 € 3.831,79 € 3.993,25 €
A 10 3.430,01 € 3.620,75 € 3.888,01 € 4.239,26 € 4.443,90 €
A 11 3.884,83 € 4.124,93 € 4.397,85 € 4.712,51 € 4.925,89 €
A 12 4.143,84 € 4.442,14 € 4.776,48 € 5.158,04 € 5.412,41 €
A 13 4.821,09 € 5.147,40 € 5.441,89 € 5.853,95 € 5.991,29 €

Stand: 1. Februar 2025 – ohne Gewähr. Maßgeblich ist die amtliche Besoldungstabelle Mecklenburg-Vorpommerns. Quelle: Landesbesoldungsgesetz M-V (LBesG M-V), Bezügetabellen des Landesamts für Finanzen M-V ab 1. Februar 2025.

Polizeizulage & Netto

Ein fester Bestandteil der Polizeibesoldung ist die Polizeizulage – im Gesetz als Stellenzulage nach § 48 LBesG M-V geregelt. Sie wird gestaffelt gezahlt: nach dem ersten Jahr der Verwendung rund 77,99 €, ab dem zweiten Jahr rund 155,03 € im Monat. Damit honoriert das Land die besonderen Belastungen des Vollzugsdienstes.

Vom Bruttobetrag (Grundgehalt plus Zulagen) gehen bei Beamtinnen und Beamten keine Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung ab. Stattdessen wird über die private Krankenversicherung (mit Beihilfe des Landes) und die Lohnsteuer gerechnet. Als grobe Orientierung bleiben vom Brutto je nach Steuerklasse, Familienstand und Beihilfe ungefähr ca. 75 bis 85 Prozent netto übrig. Eine exakte Berechnung hängt vom Einzelfall ab – diese Spanne ist daher nur ein Anhaltspunkt.

Praxisbeispiel

Eine Polizeiobermeisterin in Besoldungsgruppe A8 mit einigen Dienstjahren (Erfahrungsstufe 5) erhält Stand 1. Februar 2025 ein Grundgehalt von 3.367,04 € brutto. Da sie länger als zwei Jahre im Vollzugsdienst ist, kommt die volle Polizeizulage von rund 155,03 € hinzu. Ohne weitere Zuschläge ergibt das ein Brutto von etwa 3.522 € im Monat.

Kommen Familienzuschlag – etwa für Ehepartner oder Kinder – und Zeitzuschläge für den Wechselschichtdienst hinzu, liegt das Brutto spürbar höher. Netto verbleiben in diesem Beispiel je nach Steuerklasse und Beihilfestatus grob ca. 2.700 bis 2.950 €. Auch hier gilt: Die tatsächliche Auszahlung ist individuell und sollte über die amtliche Bezügemitteilung geprüft werden.

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Häufige Fragen

Wie viel verdient ein Polizist in Mecklenburg-Vorpommern?

Das Grundgehalt richtet sich nach Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe. Im mittleren Dienst (A7 bis A9) liegt es Stand 1. Februar 2025 zwischen rund 2.890 € und knapp 4.000 € brutto im Monat, im gehobenen Dienst (A9 bis A13) zwischen etwa 3.220 € und rund 5.990 €. Hinzu kommen die Polizeizulage sowie je nach Familienstand ein Familienzuschlag und mögliche Schicht- oder Erschwerniszulagen.

Wie hoch ist die Polizeizulage in Mecklenburg-Vorpommern?

Nach § 48 LBesG M-V erhalten Polizeivollzugsbeamte eine Stellenzulage. Sie beträgt nach dem ersten Jahr der Verwendung rund 77,99 € und ab dem zweiten Jahr rund 155,03 € im Monat. Die genaue Höhe und die Voraussetzungen regelt das Landesbesoldungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern; maßgeblich sind die amtlichen Werte.

In welcher Besoldungsgruppe startet man bei der Polizei M-V?

Der Einstieg im mittleren Polizeivollzugsdienst erfolgt in der Regel in Besoldungsgruppe A7, im gehobenen Dienst nach dem dualen Studium meist in A9. Mit Berufserfahrung und Beförderungen sind Aufstiege bis A13 und darüber hinaus möglich.

Gilt diese Besoldungstabelle auch für die Bundespolizei?

Nein. Die hier gezeigte Tabelle gilt für die Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern nach dem LBesG M-V. Die Bundespolizei und das Bundeskriminalamt werden nach der Bundesbesoldung bezahlt, die abweichende Beträge und Zulagen vorsieht.

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