Besoldungstabelle Polizei Saarland
Grundgehalt A7 bis A13, Polizeizulage und Netto – Stand 2025/2026 im Überblick
Wie viel verdienen Polizistinnen und Polizisten im Saarland? Die Höhe des Gehalts richtet sich nach dem Saarländischen Besoldungsgesetz (SBesG) und hängt vor allem von zwei Faktoren ab: Ihrer Besoldungsgruppe (im Polizeivollzugsdienst üblicherweise A7 bis A13) und Ihrer Erfahrungsstufe. Hinzu kommt die Polizeizulage. Diese Seite zeigt die aktuelle Besoldungstabelle für das Saarland, erklärt die wichtigsten Zulagen und rechnet an einem Praxisbeispiel vor, was am Monatsende brutto zusammenkommt.
Besoldung der Polizei im Saarland
Der Polizeivollzugsdienst im Saarland ist ein klassischer Laufbahnberuf. Nach der Ausbildung im mittleren Dienst starten Beamtinnen und Beamte in der Regel in Besoldungsgruppe A7. Wer den gehobenen Dienst über das duale Bachelorstudium einschlägt, beginnt in A9. Mit jeder Beförderung – etwa zur Polizeikommissarin (A9), zum Polizeioberkommissar (A10) oder zur Polizeihauptkommissarin (A11 oder A12) – steigt das Grundgehalt. Die Spitze der gehobenen Laufbahn bildet die Besoldungsgruppe A13.
Innerhalb jeder Besoldungsgruppe wächst das Gehalt zusätzlich mit den Erfahrungsstufen: Wer länger im Dienst ist, rückt automatisch in die nächsthöhere Stufe auf. So kann sich das Grundgehalt allein durch Stufenaufstiege über die Jahre deutlich erhöhen, auch ohne Beförderung. Zum 1. Februar 2025 wurden die Grundgehälter im Saarland im Rahmen der Übertragung des Tarifergebnisses der Länder um 5,5 Prozent angehoben. Eine weitere Erhöhung ist für den 1. April 2026 beschlossen.
Besoldungstabelle A7–A13
Die folgende Tabelle zeigt die monatlichen Grundgehälter im Saarland – jeweils von der Eingangsstufe (Stufe 1) bis zur Endstufe. Zwischen diesen beiden Werten liegen mehrere Erfahrungsstufen, in die man im Laufe des Dienstes automatisch aufsteigt.
| Besoldungsgruppe | Eingangsstufe (Stufe 1) | Endstufe |
|---|---|---|
| A 7 | 2.954,96 € | 3.571,35 € |
| A 8 | 3.073,76 € | 3.855,72 € |
| A 9 | 3.224,03 € | 4.062,85 € |
| A 10 | 3.437,26 € | 4.520,21 € |
| A 11 | 3.822,37 € | 4.983,14 € |
| A 12 | 4.077,03 € | 5.468,87 € |
| A 13 | 4.744,15 € | 6.046,82 € |
Alle Angaben brutto in Euro pro Monat, Stand 1. Februar 2025 – ohne Gewähr; maßgeblich ist die amtliche Besoldungstabelle des Saarlandes. Quelle: Saarländisches Besoldungsgesetz (SBesG) / Zentrale Besoldungsstelle Saarland.
Zum 1. April 2026 steigen die Grundgehälter laut Tarifeinigung um 2,8 Prozent, mindestens jedoch um 100 Euro im Monat. Für A9 in Stufe 1 ergibt das voraussichtlich rund 3.324 Euro, für A13 in Stufe 1 rund 4.877 Euro brutto (gerundete Prognose, ohne Gewähr). Weitere Schritte folgen 2027 (+2,0 Prozent) und 2028 (+1,0 Prozent).
Polizeizulage & Netto
Zusätzlich zum Grundgehalt erhalten Polizeivollzugsbeamte im Saarland die Polizeizulage. Sie beträgt aktuell rund 135 Euro brutto im Monat (Stand 2025, ohne Gewähr) und zählt damit bundesweit zu den niedrigeren Zulagen. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) fordert im Saarland seit Längerem eine Anhebung und Dynamisierung der Zulage. Spezialkräfte wie das Spezialeinsatzkommando (SEK) und das Mobile Einsatzkommando (MEK) erhalten darüber hinaus eine Erschwerniszulage, die zuletzt 225 Euro monatlich betrug.
Vom Bruttogehalt gehen im Beamtenverhältnis keine Sozialversicherungsbeiträge ab: Beamtinnen und Beamte zahlen weder in die gesetzliche Renten- noch in die Arbeitslosenversicherung ein. Stattdessen fallen Lohnsteuer sowie ein privater Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung an, wobei der Dienstherr über die Beihilfe einen Teil der Krankheitskosten übernimmt. Dadurch liegt das Nettogehalt bei Beamten spürbar näher am Brutto als bei vergleichbar verdienenden Angestellten. Wie hoch das Netto genau ausfällt, hängt von Steuerklasse, Familienstand, Kinderzahl und Beihilfesatz ab. Hinzu kommen je nach Situation der Familienzuschlag, Zuschläge für Dienst zu ungünstigen Zeiten (Nacht, Wochenende, Feiertag) sowie eine jährliche Sonderzahlung.
Praxisbeispiel: Gehalt einer Polizeikommissarin
Eine Polizeikommissarin im gehobenen Dienst beginnt nach dem dualen Studium in Besoldungsgruppe A9, Stufe 1. Ihr Grundgehalt beträgt 3.224,03 Euro brutto im Monat. Dazu kommt die Polizeizulage von rund 135 Euro, sodass sich ein Bruttobezug von etwa 3.359 Euro ergibt (ohne Familienzuschlag, ca.-Wert). Ist sie verheiratet oder hat Kinder, erhöht der Familienzuschlag den Betrag zusätzlich.
Mit steigender Erfahrung und weiteren Beförderungen wächst das Einkommen deutlich. In A11 – etwa als Polizeihauptkommissarin – liegt das Grundgehalt je nach Stufe zwischen rund 3.822 Euro und 4.983 Euro. Wer bis A13 aufsteigt, erreicht Grundgehälter von etwa 4.744 Euro bis 6.047 Euro brutto im Monat. Die tatsächliche Höhe hängt am Ende immer von der erreichten Stufe, dem Familienstand und den individuellen Zulagen ab – die Tabellenwerte bieten aber eine verlässliche Orientierung.
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Häufige Fragen
Wie viel verdient ein Polizist im Saarland?
Das Gehalt richtet sich nach Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe. Im Polizeivollzugsdienst reicht das Grundgehalt von rund 2.955 € (A7, Stufe 1) bis über 6.000 € (A13, Endstufe) brutto im Monat – jeweils zuzüglich der Polizeizulage. Stand 1. Februar 2025, ohne Gewähr.
Mit welchem Startgehalt beginnt man bei der Polizei im Saarland?
Im mittleren Dienst startet man in der Regel in Besoldungsgruppe A7 mit rund 2.955 € brutto, im gehobenen Dienst nach dem dualen Studium in A9 mit rund 3.224 € brutto im Monat – jeweils zuzüglich Polizeizulage.
Wie hoch ist die Polizeizulage im Saarland?
Die Polizeizulage beträgt aktuell rund 135 € brutto pro Monat (Stand 2025, ohne Gewähr). Sie zählt bundesweit zu den niedrigeren; Spezialkräfte wie SEK und MEK erhalten zusätzlich eine Erschwerniszulage.
Steigt die Besoldung im Saarland 2026?
Ja. Zum 1. April 2026 steigen die Grundgehälter um 2,8 Prozent, mindestens jedoch um 100 € im Monat. Weitere Erhöhungsschritte folgen zum 1. März 2027 (+2,0 Prozent) und zum 1. Januar 2028 (+1,0 Prozent).
