Besoldungstabelle Polizei Thüringen
Grundgehalt, Polizeizulage und Netto für A7 bis A13 – Stand 2025/2026 im Überblick
Wer sich für den Polizeidienst im Freistaat Thüringen interessiert, will vor allem eines wissen: Was bleibt am Monatsende? Die Bezahlung richtet sich nach dem Thüringer Besoldungsgesetz (ThürBesG) und damit nach der Landesbesoldung – nicht nach dem Bund. Diese Seite fasst die aktuelle Besoldungstabelle für die Besoldungsgruppen A7 bis A13, die Polizeizulage und ein realistisches Netto-Beispiel zusammen. Alle Beträge stammen aus der amtlichen Thüringer Grundgehaltstabelle mit Stand 1. Februar 2025.
Besoldung der Polizei in Thüringen
Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte in Thüringen werden nach der Besoldungsordnung A bezahlt. Maßgeblich ist die Erfahrungsstufe (Aufstieg im 2-, 3- oder 4-Jahres-Rhythmus) und die Besoldungsgruppe, die sich am Dienstgrad orientiert. Im mittleren Dienst starten Polizeimeisterinnen und -meister in A7, im gehobenen Dienst beginnt die Laufbahn regulär als Polizeikommissar/-in in A9. Führungsfunktionen im gehobenen Dienst reichen bis A13 (Erste/r Polizeihauptkommissar/-in).
Zum Grundgehalt kommen in der Regel weitere Bestandteile hinzu: die Polizeizulage, gegebenenfalls eine allgemeine Stellenzulage, der Familienzuschlag (Stufe 1 aktuell 177,25 €) sowie Zulagen für Dienst zu ungünstigen Zeiten (Nacht-, Sonn- und Feiertagsdienst). Beamtinnen und Beamte zahlen keine Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und gesetzlichen Krankenversicherung – dafür fallen Kosten für die private Krankenversicherung (mit Beihilfe) an. Das erklärt, warum das Netto vergleichsweise hoch ausfällt.
Das Grundgehalt steigt nicht mit dem Lebensalter, sondern mit den sogenannten Erfahrungsstufen. Neu eingestellte Beamtinnen und Beamte beginnen in einer Anfangsstufe und rücken bei regulärer Leistung in festen Abständen auf – zunächst im Zwei-, dann im Drei- und schließlich im Vier-Jahres-Rhythmus. Zwischen Anfangs- und Endstufe einer Besoldungsgruppe liegen daher mehrere Hundert Euro Unterschied pro Monat. Wer befördert wird, wechselt in die nächsthöhere Besoldungsgruppe und damit auf eine neue, meist höhere Stufenreihe. Die konkrete Einstufung hängt von Laufbahn, anrechenbaren Vordienstzeiten und dem Ernennungsdatum ab.
Besoldungstabelle A7–A13 (Stand 02/2025)
Die folgende Tabelle zeigt das monatliche Grundgehalt (brutto) je Besoldungsgruppe – jeweils von der Anfangsstufe bis zur Endstufe. Zulagen sind hier noch nicht enthalten.
| Besoldungsgruppe | Typischer Dienstgrad | Anfangsstufe | Endstufe |
|---|---|---|---|
| A7 | Polizeimeister/-in (PM) | 2.986,74 € | 3.575,31 € |
| A8 | Polizeiobermeister/-in (POM) | 3.070,00 € | 3.888,58 € |
| A9 | Polizeikommissar/-in (PK) | 3.252,47 € | 4.137,05 € |
| A10 | Polizeioberkommissar/-in (POK) | 3.470,15 € | 4.581,50 € |
| A11 | Polizeihauptkommissar/-in (PHK) | 4.015,41 € | 5.109,32 € |
| A12 | Polizeihauptkommissar/-in (PHK) | 4.326,35 € | 5.637,12 € |
| A13 | Erste/r Polizeihauptkommissar/-in (EPHK) | 5.073,12 € | 6.265,14 € |
Stand: Grundgehaltssätze Thüringen ab 1. Februar 2025, Monatsbeträge brutto – Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich ist allein die amtliche Besoldungstabelle Thüringens (ThürBesG, Anlagen). Quelle: dbb Besoldungstabelle Thüringen, gültig ab 01.02.2025.
Ausblick 2026: Nach der auf die Beamtinnen und Beamten übertragenen Tarifeinigung ist für Thüringen zum 1. April 2026 eine Erhöhung um ca. 2,8 % (mindestens 100 € Sockelbetrag) vorgesehen, zusätzlich eine neue Jahressonderzahlung von rund 4,8 %. Weitere Schritte sind für 2027 (+2,0 %) und 2028 (+1,0 %) geplant. Diese Werte beruhen auf dem Gesetzentwurf und können sich im Verfahren noch ändern.
Polizeizulage & Netto
Thüringen zahlt eine Stellenzulage für den Polizeivollzugsdienst („Polizeizulage“). Sie beträgt gestaffelt:
- nach 1 Jahr Vollzugsdienst: 73,00 €/Monat
- ab 2 Jahren Vollzugsdienst: 145,00 €/Monat
Mit maximal 145 € liegt die Thüringer Polizeizulage im Ländervergleich am unteren Ende (Bayern zahlt z. B. rund 186 €). Hinzu kommen kann die allgemeine Stellenzulage nach Nr. 7 (ca. 102–112 €) sowie der Familienzuschlag.
Beim Netto ist eine pauschale Aussage schwierig, weil Steuerklasse, Konfession, Beihilfe/PKV-Beitrag und Kinder stark ins Gewicht fallen. Als grobe Orientierung: Von einem Bruttobetrag um 3.300–3.500 € verbleiben bei einer ledigen, kinderlosen Beamtin oder einem Beamten typischerweise ca. 2.200–2.500 € netto (nach Lohnsteuer, vor PKV-Beitrag). Nutzen Sie für eine genaue Berechnung einen Besoldungsrechner mit Thüringer Werten.
Praxisbeispiel: Polizeikommissar in A9
Eine Polizeikommissarin (gehobener Dienst, A9, Anfangsstufe) mit rund zwei Jahren Vollzugsdienst kommt auf:
- Grundgehalt A9 (Anfangsstufe): 3.252,47 €
- Polizeizulage (ab 2 Jahren): 145,00 €
- Zwischensumme brutto: ca. 3.397 € (zzgl. etwaiger allgemeiner Stellenzulage und Familienzuschlag)
Daraus ergibt sich – ledig, keine Kinder – ein Netto von ca. 2.300–2.500 €, je nach Steuerklasse und PKV-Beitrag. Mit steigender Erfahrungsstufe und Beförderung nach A10/A11 wächst das Grundgehalt deutlich an.
Weiterführende Themen
- Polizei-Dienstgrade im Überblick – welcher Rang zu welcher Besoldungsgruppe gehört
- A13-Gehalt bei der Polizei – was Erste Polizeihauptkommissare verdienen
Häufige Fragen
Wie hoch ist das Einstiegsgehalt bei der Polizei Thüringen?
Im mittleren Dienst startet die Besoldungsgruppe A7 (Polizeimeister/-in) bei rund 2.986,74 € Grundgehalt, im gehobenen Dienst A9 (Polizeikommissar/-in) bei rund 3.252,47 € (Stand 02/2025). Hinzu kommt die Polizeizulage. Während des Studiums bzw. der Ausbildung gelten gesonderte Anwärterbezüge.
Wie viel verdient ein Polizeikommissar (A9) in Thüringen?
Das Grundgehalt in A9 liegt je nach Erfahrungsstufe zwischen etwa 3.252,47 € (Anfangsstufe) und 4.137,05 € (Endstufe) pro Monat (Stand 02/2025), jeweils zuzüglich Polizeizulage und ggf. weiterer Zulagen.
Wie hoch ist die Polizeizulage in Thüringen?
Die Polizeizulage beträgt 73,00 € monatlich nach einem Jahr und 145,00 € ab zwei Jahren Vollzugsdienst. Damit zählt sie zu den niedrigsten im Bundesländervergleich.
Steigt die Polizeibesoldung in Thüringen 2026?
Ja. Zum 1. April 2026 ist eine Erhöhung um rund 2,8 % (mindestens 100 €) sowie eine neue Jahressonderzahlung von etwa 4,8 % vorgesehen; weitere Anpassungen sind für 2027 und 2028 geplant. Die genauen Werte ergeben sich aus der amtlichen Besoldungstabelle nach Inkrafttreten.
