Besoldungsgruppe A13 bei der Polizei: Gehalt, Zulagen und Aufstieg

A13 & A12 bei der Polizei: Gehalt

Wie viel verdienen Polizeihauptkommissare und Erste Polizeihauptkommissare? Grundgehalt nach Stufen, Zulagen und der Weg in den höheren Dienst.

Die Besoldungsgruppen A12 und A13 markieren die Spitze des gehobenen Polizeidienstes. Wer bis hierhin aufgestiegen ist, trägt die Amtsbezeichnung Polizeihauptkommissar (A12) oder Erster Polizeihauptkommissar (A13) – und verdient spürbar mehr als beim Berufseinstieg. Dieser Ratgeber erklärt, wie sich das Gehalt in A13 und A12 nach Erfahrungsstufen aufbaut, welche Zulagen hinzukommen und wie der Übergang in den höheren Dienst funktioniert. Wichtig vorab: Die Polizei ist Ländersache. Alle genannten Beträge sind grobe Brutto-Richtwerte, die je nach Bundesland und Erfahrungsstufe abweichen.

A12 und A13 im gehobenen Dienst

Der gehobene Polizeidienst beginnt nach einem dualen Studium (Bachelor) in der Regel mit der Besoldungsgruppe A9 als Polizeikommissarin oder Polizeikommissar. Über A10 (Polizeioberkommissar) und A11 (Polizeihauptkommissar) führt der Weg nach oben. A12 wird ebenfalls als Polizeihauptkommissar geführt, meist verbunden mit einer herausgehobenen Funktion, etwa als Dienstgruppen- oder Sachgebietsleitung. Das Spitzenamt des gehobenen Dienstes ist A13 mit der Amtsbezeichnung Erster Polizeihauptkommissar (EPHK).

Eine Besonderheit: A13 existiert gewissermaßen zweimal – als Endamt des gehobenen Dienstes (EPHK) und als Einstiegsamt des höheren Dienstes mit der Amtsbezeichnung Polizeirätin oder Polizeirat. Die Besoldung folgt in beiden Fällen derselben Tabelle A13; unterschiedlich sind Laufbahn, Amtsbezeichnung und die weiteren Aufstiegschancen. Genau an dieser Stelle entscheidet sich, ob nach A13 Schluss ist oder ob es über A14, A15 und A16 weitergeht.

Gehalt A13: Grundgehalt nach Stufen

Das Grundgehalt steigt innerhalb einer Besoldungsgruppe mit den Erfahrungsstufen. In den unteren Stufen rückt man etwa alle zwei Jahre auf, später in größeren Abständen. Die folgende Tabelle zeigt grobe Brutto-Richtwerte für A13 zur Orientierung (Bundesbesoldung, Stand 2026); die Länder liegen teils darüber, teils darunter.

Erfahrungsstufe A13 ca. Brutto / Monat
Einstiegsstufe ca. 5.350 €
mittlere Stufe (ca. Stufe 3) ca. 6.270 €
fortgeschritten (ca. Stufe 5) ca. 6.550 €
Endstufe (Stufe 8) ca. 6.800 €

Über eine gesamte Laufbahn hinweg kann das A13-Grundgehalt also um mehr als 1.400 € brutto im Monat wachsen – allein durch das Aufsteigen in den Erfahrungsstufen. Hinzu kommen Zulagen, Familienzuschläge und mögliche Sonderzahlungen, die das tatsächliche Bruttogehalt weiter erhöhen.

A12 im Vergleich

A12 liegt eine Besoldungsgruppe unter A13. Der Abstand beträgt je nach Stufe grob 300 bis 700 € brutto im Monat. Auch A12 verfügt über mehrere Erfahrungsstufen mit spürbarem Zuwachs vom Einstieg bis zur Endstufe.

Erfahrungsstufe A12 ca. Brutto / Monat
Einstiegsstufe ca. 4.590 €
mittlere Stufe ca. 5.500 €
Endstufe ca. 6.160 €

Wer in A12 die Endstufe erreicht, verdient brutto in etwa so viel wie eine A13-Kraft in einer mittleren Erfahrungsstufe. Für das konkrete Nettoeinkommen sind aber weitere Faktoren entscheidend – dazu gleich mehr.

Zulagen, Netto & Aufstieg in den höheren Dienst

Zum Grundgehalt kommt bei Polizistinnen und Polizisten die Polizeizulage hinzu. Sie liegt je nach Bundesland grob bei 85 bis 180 € brutto im Monat; einige Länder zahlen sie ruhegehaltfähig, andere nicht, und in manchen Ländern wurde sie zwischenzeitlich reduziert oder ausgesetzt. Dazu können Familienzuschläge (etwa für Ehepartner und Kinder), Erschwerniszulagen für Schicht-, Nacht- und Wochenenddienst sowie regionale Ergänzungen wie eine Hauptstadtzulage kommen.

Vom Brutto zum Netto: Beamtinnen und Beamte zahlen keine Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und gesetzlichen Krankenversicherung. Stattdessen fallen Lohnsteuer sowie die Kosten für die private Krankenversicherung an; ein Teil der Krankheitskosten wird über die Beihilfe abgedeckt. Als grobe Orientierung bleiben von A13 brutto oft rund zwei Drittel als Netto übrig – der genaue Wert hängt von Steuerklasse, Kinderzahl, Konfession und PKV-Tarif ab.

Der Aufstieg in den höheren Dienst beginnt mit dem Amt Polizeirätin oder Polizeirat (A13, höherer Dienst). Der Zugang erfolgt entweder direkt über ein Masterstudium an der Deutschen Hochschule der Polizei oder über ein Aufstiegsverfahren aus dem gehobenen Dienst. Danach führt die Ratslaufbahn über Polizeioberrat (A14) und Polizeidirektor (A15) bis zum Leitenden Polizeidirektor (A16). Für viele im gehobenen Dienst ist A13 als EPHK das Endamt; wer weiter aufsteigen möchte, wechselt in die Ratslaufbahn.

Praxisbeispiel: Eine Polizeihauptkommissarin (A12) leitet eine Dienstgruppe in einem Flächenland und befindet sich in einer mittleren Erfahrungsstufe. Ihr Grundgehalt liegt bei grob 5.500 € brutto im Monat, dazu kommen Polizeizulage und Familienzuschlag für zwei Kinder. Nach einigen Jahren und einer Beförderung erreicht sie als Erste Polizeihauptkommissarin (A13) das Spitzenamt des gehobenen Dienstes; mit weiter steigender Erfahrungsstufe nähert sich ihr Grundgehalt der Marke von rund 6.800 € brutto. Entscheidet sie sich stattdessen für die Ratslaufbahn, startet sie als Polizeirätin ebenfalls in A13 – mit der Perspektive, über A14 bis A16 weiter aufzusteigen. Die konkreten Beträge richten sich immer nach dem jeweiligen Landesbesoldungsgesetz.

💡 Tipp: Mit dem interaktiven Besoldungsrechner lässt sich das Grundgehalt für alle Bundesländer, Besoldungsgruppen (A5–A16) und Erfahrungsstufen inkl. Familienzuschlag berechnen.

Häufige Fragen

Wie viel verdient man in A13 bei der Polizei?

In A13 liegt das Grundgehalt je nach Erfahrungsstufe und Bundesland grob zwischen ca. 5.350 € und ca. 6.800 € brutto im Monat. A13 ist das Spitzenamt des gehobenen Dienstes (Erster Polizeihauptkommissar) und zugleich das Einstiegsamt des höheren Dienstes (Polizeirat). Hinzu kommen Zulagen wie die Polizeizulage.

Was ist der Unterschied zwischen A12 und A13 bei der Polizei?

A12 wird als Polizeihauptkommissar geführt, A13 als Erster Polizeihauptkommissar und ist das Spitzenamt des gehobenen Dienstes. Beim Grundgehalt liegt A13 je nach Stufe grob 300 bis 700 € brutto im Monat über A12.

Bekommt man in A13 noch die Polizeizulage?

In der Regel ja. Die Polizeizulage liegt je nach Bundesland grob bei 85 bis 180 € brutto im Monat. Ob sie ruhegehaltfähig ist und in welcher Höhe sie gezahlt wird, regelt jedes Land unterschiedlich.

Wie kommt man von A13 im gehobenen Dienst in den höheren Dienst?

Über ein Masterstudium an der Deutschen Hochschule der Polizei oder über ein Aufstiegsverfahren aus dem gehobenen Dienst. Man beginnt als Polizeirätin oder Polizeirat (A13, höherer Dienst) und kann anschließend über A14, A15 bis A16 aufsteigen.

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